Beschluss (EU) 2022/936 des Rates vom 13. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 14. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderung der einheitlichen technischen Vorschriften zu Telematikanwendungen für den Güterverkehr und der Überarbeitung von Anlage B zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften ATMF über Abweichungen sowie im schriftlichen Verfahren des Revisionsausschusses der OTIF hinsichtlich der Änderung der Einheitlichen Rechtsvorschriften ATMF zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 20 § 1 Buchstabe b COTIF sowie Artikel 6 des Anhangs F der COTIF zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften für die Verbindlicherklärung technischer Normen und für die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Eisenbahnmaterial, das zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmt ist, ist der CTE unter anderem befugt, einheitliche technische Vorschriften (ETV) für Telematikanwendungen für den Güterverkehr (ETV TAF) anzunehmen beziehungsweise zu ändern.
Erwägungsgrund 3 32022D0936
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