Erwägungsgrund 3 32022D0948
Durch das Abwicklungskonzept wird im Einklang mit Artikel 18 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 die Abwicklung von Sberbank d.d. beschlossen und bestimmt, auf das in Abwicklung befindliche Institut das Instrument der Unternehmensveräußerung anzuwenden. Im Abwicklungskonzept wird auch begründet, weshalb dies angemessen ist.