Beschluss (EU) 2022/997 des Rates vom 7. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich des Vorschlags zur Änderung der Anlage A jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Änderungen der Anlage A des Übereinkommens festzulegen, da diese Änderungen für die Union bindend sein werden —
Erwägungsgrund 6 32022D0997
Erwägungsgrund 6 32022D0997Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen