Erwägungsgrund 4 32022D0997
Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens wird auf ihrer zehnten Tagung voraussichtlich einen Beschluss zur Aufnahme weiterer Chemikalien in Anlage A des Übereinkommens annehmen.
Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens wird auf ihrer zehnten Tagung voraussichtlich einen Beschluss zur Aufnahme weiterer Chemikalien in Anlage A des Übereinkommens annehmen.