Art. 2 32022D0968BESCHLUSS (EU) 2022/968 DES RATES vom 16. Juni 2022 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Rechnungshofs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D0983BESCHLUSS (EU) 2022/983 DES RATES vom 17. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Weltzollorganisation zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Genehmigung der Entwürfe zur Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses des Harmonisierten Systems
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D0969BESCHLUSS (EU) 2022/969 DES RATES vom 16. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 12, 13, 13-H, 22, 24, 48, 49, 51, 53, 54, 74, 79, 85, 86, 90, 100, 106, 109, 117, 127, 129, 131, 135, 136, 137, 141, 145, 148, 149, 150, 157 und 162, hinsichtlich eines Vorschlags zur Anpassung der UN-GTR Nr. 2, hinsichtlich eines Vorschlags für eine neue UN-Regelung über Rückwärtsfahrwarnungen, hinsichtlich eines Vorschlags für eine neue globale technische Regelung der UN über die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen für Zwei- und Dreiräder, hinsichtlich eines Vorschlags für eine neue Gesamtresolution über die Messung der Zahl ultrafeiner Partikel im Abgas von schweren Nutzfahrzeugen und hinsichtlich eines Vorschlags für die Genehmigung der Ausarbeitung der Änderung 4 der UN-GTR Nr. 3 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D0809BESCHLUSS (GASP) 2022/809 DES RATES vom 23. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D0935BESCHLUSS (EU) 2022/935 DES RATES vom 13. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D0967BESCHLUSS (EU) 2022/967 DES RATES vom 13. Juni 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat zur Annahme der Agenda der Europäischen Union zur Assoziierung der Republik Moldau zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.