Erwägungsgrund 3 32023D1015
Mit Schreiben seines Ministers für auswärtige Angelegenheiten vom 20. Juni 2022 teilte Dänemark den übrigen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 7 des Protokolls Nr. 22 mit, dass es ab dem 1. Juli 2022 von Artikel 5 des Protokolls keinen Gebrauch mehr machen will.