Erwägungsgrund 5 32023D1015
Dänemark hat in seinem nationalen Umsetzungsplan seine Fähigkeit dargelegt, die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/2315 des Rates enthaltenen weiter gehenden Verpflichtungen, die die teilnehmenden Mitgliedstaaten untereinander eingegangen sind, zu erfüllen.