Erwägungsgrund 3 32023D1034
Die Konferenz der Vertragsparteien kann solche Änderungen auf ihrer 14. Tagung vom 23. bis 28. Oktober 2023 annehmen. Das Sekretariat des Übereinkommens hat den Vertragsparteien des Übereinkommens mitgeteilt, dass etwaige Änderungsvorschläge gemäß Artikel XI Absatz 3 des Übereinkommens bis zum 26. Mai 2023 zu übermitteln sind. Die Union kann als Vertragspartei des Übereinkommens solche Vorschläge einreichen.