Erwägungsgrund 4 32023D1034
Die Aufnahme des Ostsee-Schweinswals, Phocoena phocoena (nur die Ostseepopulation), in Anhang I des Übereinkommens wäre aufgrund seines Status als vom Aussterben bedrohte Art wissenschaftlich fundiert und im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union und der Verpflichtung der Union zu internationaler Zusammenarbeit zum Schutz der biologischen Vielfalt.