Erwägungsgrund 3 32023D1074Gemäß dem EPKA sind die Vertragsparteien verpflichtet, spätestens sieben Jahre nach Beginn der Anwendung des Titels III des EPKA Verhandlungen über den…
Erwägungsgrund 2 32016D0436BESCHLUSS (EU) 2016/436 DES RATES vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Protokolls Nr. II dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Die meisten Bestimmungen im Bereich Handel und Handelsfragen des Abkommens, einschließlich des Protokolls Nr. II, werden seit dem 1. September 2014 vorläufig…
Erwägungsgrund 2 32016D0436BESCHLUSS (EU) 2016/436 DES RATES vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Protokolls Nr. II dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Die meisten Bestimmungen im Bereich Handel und Handelsfragen des Abkommens, einschließlich des Protokolls Nr. II, werden seit dem 1. September 2014 vorläufig…
Erwägungsgrund 1 32017D0189BESCHLUSS (EU) 2017/189 DES RATES vom 16. Januar 2017 über die im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“, „Handel und nachhaltige Entwicklung“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnungen jener Unterausschüsse zu vertretenden Standpunkte
Nach Artikel 486 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der…
Erwägungsgrund 2 32017D0477BESCHLUSS (EU) 2017/477 DES RATES vom 3. März 2017 über den im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien
In Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2016/123 des Rates ist festgelegt, welche Teile des Abkommens vorläufig angewandt werden. Diese Teile des Abkommens werden…