Erwägungsgrund 1 32023D1112
Das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie wurde am 7. November 1995 in Brüssel unterzeichnet und trat am 12. April 1996 in Kraft (im Folgenden das „Abkommen“).