Erwägungsgrund 5 32023D1112
Das Verfahren zur Änderung von Anhang A ist in Absatz 6 und Absatz 7 Buchstabe A der Vereinbarten Niederschrift zum Abkommen festgelegt. Insbesondere sind für Änderungen an den in Anhang A angegebenen friedlichen Nuklearprogrammen eine schriftliche Mitteilung und eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Behörden erforderlich.