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Am 6. April 2022 nahmen das Europäische Parlament und der Rat den Beschluss (EU) 2022/563 über die Makrofinanzhilfe der Union für die Republik Moldau (im Folgenden „Moldau“) in Höhe von 150 000 000 EUR in Form von mittelfristigen Darlehen und Zuschüssen an. Die Grundsatzvereinbarung, in der die Makrofinanzhilfe der Union festgehalten ist, trat am 18. Juli 2022 in Kraft und diese Finanzhilfe ist für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren verfügbar. Am 1. August 2022 wurde die erste Tranche in Höhe von 50 000 000 EUR ausgezahlt, nachdem alle mit der Union in der Grundsatzvereinbarung vereinbarten politischen Maßnahmen von Moldau erfolgreich durchgeführt worden waren.
Die Union stellt Moldau eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von höchstens 295 000 000 EUR zur Verfügung, um das Land bei…
Die Union stellt der Republik Moldau eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von höchstens 100 Mio. EUR zur Verfügung, um die…
Der Beschluss (EU) 2022/563 über die Makrofinanzhilfe der Union wurde parallel zu dem neuen Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF) für Moldau vom 20.…
Die gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1201 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährte außerordentliche Makrofinanzhilfe der Union in Höhe von bis zu 1 Mrd.…
Die Union stellt Moldau eine Makrofinanzhilfe in Form eines Zuschusses von maximal 90 Mio. EUR zur Verfügung, um Moldau bei der wirtschaftlichen Stabilisierung…
Im August 2013 ersuchte Tunesien die Union um ergänzende Makrofinanzhilfe von der Union. Daraufhin wurde im Mai 2014 ein Beschluss über eine Makrofinanzhilfe in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.