Erwägungsgrund 12 32023D1180
Zur Schaffung der erforderlichen Flexibilität während der Verhandlungen im Vorfeld der Tagung der Generalversammlung der OIV am 9. Juni 2023 sollten diejenigen Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, dazu ermächtigt werden, Änderungen an diesen OIV-Resolutionesentwürfen zuzustimmen, sofern der Inhalt der Resolutionen dadurch nicht wesentlich verändert wird —