Erwägungsgrund 6 32023D1180
Gemäß Artikel 80 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 muss die Kommission bei der Zulassung önologischer Verfahren die von der OIV empfohlenen und veröffentlichten önologischen Verfahren und Analysemethoden berücksichtigen.