Beschluss (GASP) 2023/123 des Rates vom 17. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Der Durchführungszeitraum sollte am 4. Februar 2022 enden.
Erwägungsgrund 2 32023D0123
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