Erwägungsgrund 3 32023D0123
Am 8. Juli 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/97 genannten Projekte zuständig ist, beantragt, den Durchführungszeitraum kostenneutral um zwölf Monate zu verlängern. Am 19. November 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2033 angenommen, mit dem der Durchführungszeitraum bis zum 4. Februar 2023 verlängert wurde.