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Das UNODA hat mit Schreiben vom 29. Oktober 2022 eine weitere kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums um 12 Monate aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Herausforderungen bei der Durchführung beantragt.
Am 8. Juli 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP)…
Am 19. März 2020 hat das UNODA, das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/809 genannten Projekte zuständig ist, um eine…
Am 8. Juli 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP)…
Am 15. Februar 2022 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), das für die technische…
Am 26. März 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen (VN) für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), das für die technische…
Der Durchführungspartner, das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung, hat angesichts der aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetretenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.