Erwägungsgrund 6 32023D1313Deswegen sollte Anhang 14-B des Abkommens im Einklang mit Artikel 23.2 Absatz 3 und Absatz 4 Buchstabe g des Abkommens geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32023D1313Anhang 14-B des Abkommens sollten daher entsprechend geändert und die Änderungen sollten im Namen der Union genehmigt werden —
Art. 2 32024D0244BESCHLUSS (EU) 2024/244 DES RATES vom 27. November 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland
Für die Zwecke des Artikels 14.4 und des Artikel 24.3 Buchstabe h des Abkommens werden Änderungen oder Berichtigungen in Bezug auf Anhang 14 des Abkommens von…
Erwägungsgrund 5 32023D1313Gemäß Artikel 22.1 Absatz 5 des Abkommens kann der Gemischte Ausschuss in bestimmten Fällen Beschlüsse zur Änderung des Abkommens, darunter Änderungen des…
Art. 4 32024D1413BESCHLUSS (EU) 2024/1413 DES RATES vom 29. April 2024 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holz und Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) im Namen der Union
In Bezug auf Änderungen der Anhänge des Abkommens gemäß dessen Artikel 26 wird die Kommission ermächtigt, nach dem Verfahren gemäß Artikel 11 Absatz 3 der…