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Auf Ersuchen der Vertragsparteien hat die Union gemäß Artikel 14.30 Absatz 1 das Einspruchsverfahren und die Prüfung von 14 zusätzlichen geografischen Angaben Japans abgeschlossen und hat Japan das Einspruchsverfahren und die Prüfung von 28 zusätzlichen geografischen Angaben der Union abgeschlossen. Diese geografischen Angaben sollten in die entsprechende Liste geografischer Angaben des jeweiligen Mitgliedstaats der Union und in die Liste der geografischen Angaben Japans aufgenommen werden.
Auf Ersuchen der Vertragsparteien hat die Union gemäß Artikel 14.30 Absatz 1 das Einspruchsverfahren und die Prüfung von 14 zusätzlichen geografischen Angaben…
Kolumbien legte der Union einen Antrag auf Aufnahme neuer geografischer Angaben in Anhang XIII Anlage 1 des Abkommens vor. Die Union hat für neun neue…
El Salvador hat der Union einen Antrag auf Aufnahme zehn neuer geografischer Angaben in Anhang XVIII Teil B des Abkommens vorgelegt. Die Union hat das…
Kolumbien legte der Union einen Antrag auf Aufnahme neuer geografischer Angaben in Anhang XIII Anlage 1 des Abkommens vor. Die Union hat für zwei neue…
Am 11. Februar 2014 legte Kolumbien der Union gemäß Artikel 209 des Übereinkommens einen Antrag auf Aufnahme neuer geografischer Angaben in Anhang XIII Anlage 1…
Die Vertragsparteien sind übereingekommen, 44 geografische Angaben der EU und 41 geografische Angaben Koreas nach folgendem Verfahren in die Anhänge 10-A und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.