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Im Rahmen des Ausschusses „Geistiges Eigentum“ bestätigten die Europäische Union und Japan (im Folgenden „Vertragsparteien“), dass der Gemischte Ausschuss ab dem Jahr 2020 und bis zum Jahr 2022 jährlich für bis zu 28 Namen aus der Europäischen Union bzw. aus Japan den Schutz als geografische Angaben und die Aufnahme in Anhang 14-B des Abkommens in Betracht zieht, sofern diese Namen in der EU bzw. in Japan geschützt sind. Gemäß Artikel 14.30 des Abkommens wurden am 1. Februar 2021 bzw. am 1. Februar 2022 28 geografische Angaben der Europäischen Union und 28 geografische Angaben Japans in Anhang 14-B des Abkommens aufgenommen. Hinsichtlich der dritten Aufnahme geografischer Angaben in Anhang 14-B haben die Vertragsparteien bestätigt, dass diese nicht 2022 erfolgen wird, sondern 2023, und dass sie im Jahr 2023 zu zwei verschiedenen Zeitpunkten vorgenommen werden soll: Zum ersten Zeitpunkt geht es um die Aufnahme von 28 geografischen Angaben der Europäischen Union und von 14 geografischen Angaben Japans, zum zweiten Zeitpunkt sollen die übrigen geografischen Angaben Japans für Agrarerzeugnisse aufgenommen werden. Gemäß Artikel 14.30 des Abkommens können neue geografische Angaben nach Abschluss des Einspruchsverfahrens und Prüfung der geografischen Angaben nach Artikel 14.25 Absatz 4 zur Zufriedenheit beider Vertragsparteien in Anhang 14-B des Abkommens aufgenommen werden.
Im Rahmen des Ausschusses „Geistiges Eigentum“ bestätigten die Europäische Union und Japan (im Folgenden „Vertragsparteien“), dass der Gemischte Ausschuss ab…
Die Vertragsparteien haben bestätigt, dass beide Seiten weiterhin eng zusammenarbeiten werden, um im beiderseitigen Interesse ab 1. Januar 2025 weitere zu…
Am 25. November 2021 erzielten die Vertragsparteien in der achten Sitzung der Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ eine Einigung über die Erweiterung der Liste…
Artikel 10.17 Absatz 3 des Abkommens sieht vor, dass der Handelsausschuss so bald wie möglich, nachdem die beiden Vertragsparteien die Verfahren zum Schutz…
Die Vertragsparteien sind übereingekommen, 44 geografische Angaben der EU und 41 geografische Angaben Koreas nach folgendem Verfahren in die Anhänge 10-A und…
Der Unterausschuss für geografische Angaben hat die Liste der neu eingetragenen geografischen Angaben, deren Aufnahme in Anhang X des Abkommens vorgeschlagen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.