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Gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2018/1275 des Rates endete die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Auswahlausschusses am 9. Oktober 2022. Daher sollten neue Mitglieder ernannt werden.
Mit dem Beschluss (EU) 2023/133 ernannte der Rat die derzeitigen Mitglieder des Auswahlausschusses für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 20. Januar 2023.
Die mit Wirkung vom 30. November 2005 ernannten Mitglieder des Überwachungsausschusses haben das Ende ihrer maximalen Amtszeit erreicht. Im Einklang mit Artikel…
Die Amtszeit der Europäischen Kommission, die mit dem Beschluss (EU) 2019/1989 des Europäischen Rates ernannt wurde, ist am 31. Oktober 2024 abgelaufen.
Nach Artikel 21 Absatz 2 enden die Pflichten von zwei Mitgliedern des Überwachungsausschusses, die per Losentscheid bestimmt werden, in Abweichung von Artikel…
Mit dem Beschluss 2019/C 63/05 vom 14. Februar 2019 ernannte die Kommission acht Mitglieder des Ausschusses für eine Amtszeit von fünf Jahren.
Daher müssen nun die Mitglieder dieses Ausschusses für die fünfte Amtszeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012 ernannt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.