Erwägungsgrund 1 32018D1275
Gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 ist ein Auswahlausschuss einzusetzen, der eine Auswahlliste der qualifizierten Bewerber für das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts erstellen und eine begründete Stellungnahme zu den Qualifikationen der Kandidaten für das Amt eines Europäischen Staatsanwalts abgeben soll.