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Da jede NZB des Euro-Währungsgebiets bereits ihren bis zum 31. Dezember 2023 geltenden vollständigen Anteil am gezeichneten Kapital der EZB gemäß dem Beschluss (EU) 2020/138 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/4) und,– soweit die Hrvatska narodna banka betroffen ist – gemäß Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2023/135 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/51) eingezahlt hat, überträgt jede NZB des Euro-Währungsgebiets der EZB einen zusätzlichen Betrag oder erhält gegebenenfalls einen Betrag von der EZB zurück, damit sich die in der Tabelle in Artikel 1 des Beschlusses 2023/2819 (EZB/2023/32) aufgeführten Beträge ergeben.
Da jede NZB des Euro-Währungsgebiets bereits ihren bis zum 31. Dezember 2023 geltenden vollständigen Anteil am gezeichneten Kapital der EZB gemäß dem Beschluss…
Da die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden NZBen bereits ihre bis zum 31. Dezember 2023 geltenden prozentualen Anteile am gezeichneten Kapital der EZB…
Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/136 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/2) sieht vor, dass jede nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende NZB mit Wirkung…
Die EZB berechnet und bestätigt jeder NZB des Euro-Währungsgebiets am oder vor dem Tag, an dem der EZB-Rat die Finanzierungsrechnungen der EZB für das…
Im Hinblick auf den Betrag, den jede NZB auf das Kapital der EZB eingezahlt hat, und den Betrag, den jede NZB gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2023/2819…
Die Höhe der von der Hrvatska narodna banka zu leistenden Beiträge wird gemäß Artikel 48.2 der ESZB-Satzung festgelegt. Die Bezugnahmen in Artikel 48.2 auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.