Erwägungsgrund 1 32023D1409
Die Union schloss die in Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ab. Mit der Doha-Änderung wurde ein zweiter Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls eingeführt, der am 1. Januar 2013 begann und am 31. Dezember 2020 endete.