Erwägungsgrund 3 32023D1409
Nach der Übertragung des betreffenden Anteils an den Erlösen auf den Anpassungsfonds ergibt sich im Unionsregister ein Netto-Unionsüberschuss von 2215147885 zugeteilten Emissionsrechten. Diese Emissionsrechte sollten gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2015/1339 an die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich zurückübertragen werden.