Erwägungsgrund 4 32023D1409
Die Kommission sollte den Zentralverwalter des Unionsregisters anweisen, die Emissionsrechte an die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich zurückzuübertragen —
Die Kommission sollte den Zentralverwalter des Unionsregisters anweisen, die Emissionsrechte an die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich zurückzuübertragen —