Erwägungsgrund 3 32023D1467
In seinen Schlussfolgerungen vom 9. Februar 2023 sprach der Europäische Rat den Opfern des tragischen Erdbebens vom 6. Februar 2023 sein tiefstes Beileid aus und bekundete seine Solidarität mit den Menschen in der Türkei und Syrien. Der Europäische Rat bekräftigte die Bereitschaft der Union, weitere Unterstützung zu leisten, um das Leid in allen betroffenen Regionen zu lindern. Er rief alle dazu auf, den Zugang der humanitären Hilfe zu den Opfern des Erdbebens in Syrien zu gewährleisten – unabhängig davon, wo sie sich befinden – und rief die humanitäre Gemeinschaft dazu auf, unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen für eine rasche Bereitstellung von Hilfe zu sorgen.