Erwägungsgrund 7 32023D1467
In Anbetracht des Ausmaßes der humanitären Krise in Syrien und um die rasche Bereitstellung von Hilfe zu erleichtern, ist es angezeigt, diese Ausnahme bis zum 24. Februar 2024 zu verlängern.
In Anbetracht des Ausmaßes der humanitären Krise in Syrien und um die rasche Bereitstellung von Hilfe zu erleichtern, ist es angezeigt, diese Ausnahme bis zum 24. Februar 2024 zu verlängern.