Art. 3 32023D1477BESCHLUSS (EU) 2023/1477 DES RATES vom 14. Juli 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32023D1476BESCHLUSS (EU) 2023/1476 DES RATES vom 26. Juni 2023 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2023-2027)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32011D0475BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (2011/475/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D0457BESCHLUSS (EU) 2020/457 DES RATES vom 27. März 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat zu dem Beitritt der Republik Serbien zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D1437BESCHLUSS (EU) 2025/1437 DES RATES vom 8. Juli 2025 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite hinsichtlich der Gemeinsamen Haltung zur Verlängerung der Gewährung gebundener Entwicklungshilfe an die Ukraine zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.