Erwägungsgrund 2 32023D1513Gemäß der Empfehlung des zivilen Operationskommandeurs zu dem von Kanada angebotenen Beitrag zur EUMA sollte der Beitrag Kanadas angenommen und als wesentlich…
Art. 1 Abs. 2 32015D0957BESCHLUSS (GASP) 2015/957 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. Juni 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/2/2015)
Kanada und das Königreich Norwegen werden von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit.
Erwägungsgrund 3 32015D0957BESCHLUSS (GASP) 2015/957 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. Juni 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/2/2015)
Kanada und das Königreich Norwegen sollten von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Art. 1 32005D0851BESCHLUSS 2005/851/GASP DES RATES vom 21. November 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Kanadas an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Kanadas an Krisenbewältigungsoperationen der…
Art. 1 Abs. 2 32023D0495BESCHLUSS (GASP) 2023/495 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 28. Februar 2023 über die Annahme eines Beitrags eines Drittstaats zur militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (EUMAM Ukraine/1/2023)
Norwegen wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUMAM Ukraine befreit.