Erwägungsgrund 5 32023D1518
Unterstützungsmaßnahmen werden unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, insbesondere unter Einhaltung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates, und gemäß den Vorschriften zur Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen und Ausgaben durchgeführt.