Erwägungsgrund 8 32023D0231
Die Unterstützungsmaßnahme ist unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, insbesondere unter Einhaltung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates, und im Einklang mit den Vorschriften zur Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen und Ausgaben durchzuführen.