Erwägungsgrund 1 32023D1559
Die im Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite (im Folgenden „Übereinkommen“) enthaltenen und innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Leitlinien wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt und damit in der Union rechtsverbindlich.