Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Personal der zivilen Säule wird in erster Linie von den Mitgliedstaaten, den Organen der Union und dem EAD abgeordnet. Jeder Mitgliedstaat, jedes Organ der Union und der EAD trägt selbst die Kosten für das jeweils von ihnen abgeordnete Mitglied des Personals, einschließlich der Kosten der Reise zum und vom Ort des Einsatzes, der Gehälter, der medizinischen Versorgung und anderer Zulagen als Tagegelder.
Der Mitgliedstaat, das Organ der Union oder gegebenenfalls der EAD ist dafür zuständig, jede Beschwerde von oder gegen von ihnen zur zivilen Säule abgeordnete Mitglieder des Personals im Zusammenhang mit der Abordnung zu behandeln, sowie dafür, jede gegen diese Personen zu richtende Klage zu erheben.
Im Rahmen der zivilen Säule kann internationales und örtliches Personal auf Vertragsbasis eingestellt werden, wenn der Personalbedarf für die erforderlichen Funktionen nicht durch von den Mitgliedstaaten abgeordnetes Personal gedeckt werden kann. Ausnahmsweise können in gebührend begründeten Fällen Angehörige teilnehmender Drittstaaten auf Vertragsbasis eingestellt werden, wenn es keine qualifizierten Bewerber aus den Mitgliedstaaten gibt.
Die Beschäftigungsbedingungen für internationales und örtliches Personal der zivilen Säule sowie dessen Rechte und Pflichten werden in den Verträgen zwischen der zivilen Säule und dem betreffenden Personalmitglied geregelt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.