Art. 8 32013D0354
Die Rechtsstellung des Personals von EUPOL COPPS, gegebenenfalls einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das reibungslose Funktionieren von EUPOL COPPS erforderlicher Garantien, ist Gegenstand einer Übereinkunft, die nach Artikel 37 EUV und im Verfahren nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschlossen wird.
Der Mitgliedstaat, das Organ der Union oder der EAD, von dem Personal abgeordnet wurde, ist für alle von einem Mitglied des Personals oder in Bezug auf ein Mitglied des Personals geltend gemachten Ansprüche im Zusammenhang mit der Abordnung zuständig. Der betreffende Mitgliedstaat, das betreffende Organ der Union oder der EAD ist auch für die Erhebung von Klagen gegen die abgeordnete Person zuständig.