Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Zivile Operationskommandeur leitet die Planung der Sicherheitsmaßnahmen für die zivile Säule und stellt sicher, dass die Initiative diese Maßnahmen gemäß Artikel 5 ordnungsgemäß und effektiv durchführt.
Der Leiter der zivilen Führungs- und Unterstützungszelle trägt die Verantwortung für die Sicherheit im Rahmen der zivilen Säule und die Einhaltung der für die Initiative geltenden Mindestsicherheitsanforderungen im Einklang mit dem Konzept der Union für die Sicherheit von Personal, das im Rahmen von Titel V EUV in operativer Funktion außerhalb der Union eingesetzt ist, und dessen Begleitinstrumenten.
Gemäß dem Operationsplan absolviert das Personal der zivilen Säule vor Aufnahme seiner Tätigkeit ein obligatorisches Sicherheitstraining. Es absolviert auch regelmäßige Auffrischungsübungen im Einsatzgebiet, die vom Sicherheitsbeauftragten organisiert werden.
Der Zivile Operationskommandeur stellt den Schutz von EU-Verschlusssachen gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates sicher.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.