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Dokumente, die zu den Archiven der EZB gehören, sind möglicherweise von den NZBen vor Inkrafttreten dieses Beschlusses an Dritte, z. B. ein nationales historisches Archiv, überführt worden. In solchen Fällen ist es angemessen, dass die NZBen sicherstellen, dass die Dokumente nicht vor Ablauf der 30-Jahre-Frist durch diese Dritten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Verwahrt die EZB Dokumente, die mit den an Dritte weitergegeben Dokumenten identisch sind, sollten die NZBen sicherstellen, dass nur Dokumente, die von der EZB auf die Vertraulichkeitsstufe „ECB-PUBLIC“ herabgestuft wurden nach 30 Jahren durch diese Dritten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nationale historische Archive und sonstige nationale Behörden sind nach dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union und in Artikel 18 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verpflichtet, nach Treu und Glauben zu handeln, um auszuschließen, dass Dokumente der Archive der EZB vorzeitig eine Freigabe oder als Verschlusssache eingestufte Dokumente eine Freigabe erhalten.
Die NZBen prüfen rechtzeitig, spätestens jedoch im 25. Jahr nach dem Erstellungsdatum eines als Verschlusssache eingestuften Dokuments, die von ihnen verwahrten…
der Dritte freigegebene Dokumente nicht vor Ablauf eines Zeitraums von 30 Jahren ab dem Erstellungsdatum der Dokumente öffentlich zugänglich macht.
Die EZB macht gemäß den Absätzen 3 und 4 andere als die in Absatz 1 genannten freigegebenen Dokumente, die von ihr verwahrt werden, 30 Jahre nach dem…
Mit der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 soll gewährleistet werden, dass Dokumente von historischem oder administrativem Wert aufbewahrt und nach…
Die EZB darf von ihr verwahrte Dokumente der historischen Archive der EZB mit sensiblen personenbezogenen Daten oder Daten, die gemäß Artikel 4 des Beschlusses…
Da Dokumente, die zu den Archiven der EZB gehören und im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben des ESZB und des Eurosystems stehen, auch von den NZBen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.