Erwägungsgrund 1 32023D1614
Der Rat hat am 22. Dezember 2020 mit dem Beschluss (GASP) 2020/2188 die im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates eingerichtete Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und ihr Mandat auf die beiden sekundären exekutiven Aufgaben, zum Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Somalia und zur Bekämpfung des Handels mit Suchtstoffen vor der Küste Somalias beizutragen, ausgeweitet.