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Beschluss (EU) 2023/1665 der Kommission vom 28. August 2023 zur Berichtigung des Beschlusses (EU) 2023/1409 zur Anweisung des Zentralverwalters des Unionsregisters, den Unionsüberschuss nach dem Ende des zweiten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls an die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich zurückzuübertragen
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