Erwägungsgrund 4 32023D1665
Dieser Beschluss sollte am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten, damit der Unionsüberschuss den Mitgliedstaaten vor dem 9. September 2023, dem Tag, an dem der zusätzliche Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll endet, zurückübertragen wird —