Erwägungsgrund 1 32023D1665
Nach der Annahme des Beschlusses (EU) 2023/1409 der Kommission, stellte die Kommission einen Fehler bei der Berechnung des Netto-Unionsüberschusses fest.
Nach der Annahme des Beschlusses (EU) 2023/1409 der Kommission, stellte die Kommission einen Fehler bei der Berechnung des Netto-Unionsüberschusses fest.