Erwägungsgrund 3 32023D1665
Nach der Übertragung des Anteils an den Erlösen auf den Anpassungsfonds ergibt sich im Unionsregister ein Netto-Unionsüberschuss von 2156103762 zugeteilten Emissionsrechten gegenüber 2215147885 Einheiten gemäß dem oben genannten Beschluss der Kommission vom 4. Juli 2023. Diese Einheiten sollten gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2015/1339 an die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich zurückübertragen werden.