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Der Beschluss EZB/2014/29 wird durch den Beschluss (EU) 2023/1681 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/18) aufgehoben und ersetzt. Es ist daher erforderlich, die Bestimmungen über die Übermittlung der Finanzierungspläne der Kreditinstitute durch die NCAs an die EZB an die Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2023/1681 (EZB/2023/18) anzugleichen.
Der Beschluss EZB/2014/29 wird durch den Beschluss (EU) 2023/1681 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/18) aufgehoben und ersetzt.
Um die Übermittlung aufsichtlicher Finanzinformationen durch die NCAs an die EZB mit den Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2023/1681 (EZB/2023/18) in Einklang…
Daher sollten der Beschluss (EU) 2023/135 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/51) und der Beschluss (EU) 2015/287 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/61)…
Folglich sollten die im Beschluss (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) festgelegten Verzinsungsregelungen durch Verweise auf die…
Beschluss (EU) 2017/1198 der Europäischen Zentralbank vom 27. Juni 2017 zur Meldung von Finanzierungsplänen von Kreditinstituten durch die nationalen…
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der EZB in Bezug auf die aufsichtlichen Meldungen wird im Beschluss EZB/2014/29 der Europäischen Zentralbank festgelegt, auf welche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.