Erwägungsgrund 1 32023D1680
Mit den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für Finanzierungspläne von Kreditinstituten gemäß der Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 20. Dezember 2012 (ESRB/2012/2) (EBA/GL/2019/05) (nachfolgend die „EBA-Leitlinien 2019“) werden die Vorlagen und Definitionen harmonisiert, um die Meldung von Finanzierungsplänen durch Kreditinstitute zu erleichtern.