Art. 2 32024D2503BESCHLUSS (GASP) 2024/2503 DES RATES vom 23. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2024.
Art. 2 32023D1095BESCHLUSS (GASP) 2023/1095 DES RATES vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo , EULEX KOSOVO
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32023D2209BESCHLUSS (EU) 2023/2209 DES RATES vom 9. Oktober 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2509BESCHLUSS (EU) 2023/2509 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2063BESCHLUSS (GASP) 2023/2063 DES RATES vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2023.