Erwägungsgrund 8 32024D2503BESCHLUSS (GASP) 2024/2503 DES RATES vom 23. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Ein neuer finanzieller Bezugsrahmen sollte hinzugefügt werden, der den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 abdeckt.
Erwägungsgrund 5 32023D1305BESCHLUSS (GASP) 2023/1305 DES RATES vom 26. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Der Zeitraum des in dem Beschluss (GASP) 2021/1009 festgelegten finanziellen Bezugsrahmens sollte bis zum 30. September 2023 verlängert werden. Über den…
Erwägungsgrund 3 32014D0022BESCHLUSS 2014/22/GASP DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/353/GASP zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
Ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag sollte für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 vorgesehen werden —
Erwägungsgrund 5 32017D2161BESCHLUSS (GASP) 2017/2161 DES RATES vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag sollte für den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Mai 2019 bereitgestellt werden.
Erwägungsgrund 3 32015D2008BESCHLUSS (GASP) 2015/2008 DES RATES vom 10. November 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Für den Zeitraum vom 15. Dezember 2015 bis zum 14. Dezember 2016 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag bereitgestellt werden.
Erwägungsgrund 3 32023D2063BESCHLUSS (GASP) 2023/2063 DES RATES vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
EUBAM Libyen sollte mit einem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. Juni 2025 ausgestattet werden.