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Da Anhang XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienste) des Abkommens durch die einschlägigen EU-Rechtsakte über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen und andere Rechtsvorschriften des neuesten Besitzstandes der Union im Bereich Telekommunikationsdienste ergänzt werden sollte, ist es erforderlich, die einschlägigen Rechtsakte in diesen Anhang aufzunehmen. Außerdem müssen bestimmte Rechtsakte, die bereits in diesem Anhang aufgeführt sind, gestrichen werden, wenn sie durch neuere Rechtsakte ersetzt oder geändert wurden.
Roamingvorschriften sind Teil des EU-Besitzstands im Bereich der Telekommunikation; sie wurden jedoch beim Abschluss des Abkommens nicht in Anhang XXVIII-B…
Es ist daher erforderlich, die Anhänge XXVIII-B und XXVIII-C des Abkommens durch Aufnahme der einschlägigen Rechtsakte der EU in die Anhänge XXVIII-B und…
Da Anhang XXVIII-C (Regelungen für Post- und Kurierdienste) durch den neuesten Besitzstand der Union über Post- und Kurierdienste ergänzt werden sollte, ist es…
Mehrere in den Anhängen XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und XXVIII-D (Regelungen…
Roamingvorschriften sind Teil des Besitzstands der Union im Bereich der Telekommunikation, wurden jedoch nicht in Anlage XVII-3 (Regelungen für…
Da Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII des Abkommens durch die einschlägigen Rechtsakte der Union über das Roaming…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.