Erwägungsgrund 7 32023D2098
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von den Niederlanden benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 erfüllt, eine begründete Stellungnahme erstellt und seinen Platz in der Rangfolge festgelegt und dem Rat diese Informationen übermittelt, die der Rat am 8. September 2023 erhalten hat.