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Bevor die Behörde über die Löschung einer Partei oder Stiftung aus dem Register entscheidet, muss sie einen Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten konsultieren, der innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme abzugeben hat.
Die Behörde hat Personen nach § 86c Absatz 1 Satz 2 mindestens einen Monat vor der Entscheidung über die Zulegung oder Zusammenlegung anzuhören und auf die…
Hat das Bundesministerium der Finanzen berechtigte Einwände hinsichtlich der Unabhängigkeit einer unabhängigen Person, so teilt es dies der Europäischen…
Bevor die Behörde über die Löschung einer Partei oder Stiftung aus dem Register entscheidet, konsultiert sie einen Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten, der…
Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines…
Jede zuständige Behörde eines betroffenen Mitgliedstaats kann verlangen, dass eine unabhängige Person, die gemäß Absatz 2 oder Absatz 3 benannt worden ist, oder…
Die zuständige Stelle hört die betroffenen Beteiligten, einschließlich der Organisation, um sich die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen für die Aussetzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.